Im Rahmen der Ar­beit­neh­mer­über­las­sung schließt der Mit­ar­bei­ter einen Ar­beits­ver­trag mit OPUS ONE und er­bringt seine Ar­beits­leis­tung beim Kun­den­un­ter­neh­men. Dieses er­hält einen Ar­beit­neh­mer­über­las­sungs­ver­trag von OPUS ONE, so dass ein so­ge­nan­ntes Drei­ecks­ver­hält­nis be­steht. Für Ar­beit­neh­mer ge­stal­tet sich die Dienst­leis­tung wie folgt.